Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen:
Vorsorge des Mannes
Männern ab dem 45. Lebensjahr steht jährlich eine „Vorsorge des Mannes“ zu. Die gesetzliche Vorsorge enthält Inspektion und Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane, Enddarmaustastung zur Untersuchung der Prostata, Untersuchung örtlicher Lymphknoten und Beratung zum Untersuchungsergebnis.
Früherkennung Darmkrebs
Frauen und Männern ab dem 50. Lebensjahr steht jährlich eine Vorsorge zu. Die Vorsorge enthält eine Untersuchung auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl. Ab dem 55. Lebensjahr kann zwischen zweimaliger Darmspiegelung – Untersuchung im Zeitabstand von 10 Jahren ODER Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl alle zwei Jahre gewählt werden.
Früherkennung Bauchaortenaneurysmen
Mit der Ultraschall-Untersuchung lässt sich eine Ausbuchtung der Bauchschlagader erkennen. Diese Ausbuchtung nennt man Aneurysma. Sie tritt am ehesten bei Menschen über 65 Jahren auf und bei Männern deutlich häufiger als bei Frauen. Sie macht keine Beschwerden. Die Schlagader kann aber an dieser Stelle reißen. Ein solcher Riss ist lebensbedrohlich. Deshalb zahlt die Krankenkasse Männern ab 65 Jahren eine einmalige Ultraschall-Untersuchung zur Früherkennung.
Individuelle Vorsorge
Für Privatpatienten und Privatpatientinnen sowie gesetzlich Krankenversicherten ist nach einem Beratungsgespräch eine bedarfsorientierte und medizinisch sinnvolle Vorsorgeuntersuchung mit größerem Umfang möglich oder sogar sinnvoll.